Willkommen beim Vermittlungsausschuss des Nordrhein-Westfälischen

TaeKwon-Do Verband e.V.

Die Mitgliederversammlung des NWTV e. V. hat am 20.04.2008 beschlossen, einen Vermittlungsausschuss einzusetzen, der sich mit Problemen verschiedenster Art beschäftigen soll.

Folgende Ordnung wird bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Ratifikation vorgelegt. Änderungsvorschläge können auch an unten stehende Adresse geschickt werden.

Zweck des Ausschusses soll sein, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Einzelpersonen und/oder Vereinsvertretern und/oder Verbandsfunktionären zu vermitteln.

Die Mitglieder des NWTV erhoffen sich auf diese Weise, dass interne Streitigkeiten beigelegt werden können, bevor sie in offiziellen Versammlungen oder gar vor Gericht geregelt werden müssen.

Die Mitglieder des NWTV werden sich gleichzeitig selbst verpflichten, den Ausschuss rechtzeitig, d.h. vor(!) weiterer Eskalation einer Meinungsverschiedenheit anzurufen.

Der Ausschuss soll eine Art „Schlichter“- oder „Schiedsmann“-Funktion haben, er erhebt insbesondere nicht den Anspruch, als „Rechtsberatung“ zu gelten.

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, die jeweils für 2 Jahre von der Mitglieder-Versammlung gewählt werden.

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die einem Mitgliedsverein des NWTV angehört und im Besitz eines gültigen NWTV Verbandspasses ist.

Jedes Jahr scheiden 1-2 Mitglieder aus dem Ausschuss aus und werden durch neue ersetzt (Rotation), eine direkte Wiederwahl wird nicht möglich sein.

Der Ausschuss wird die Rollenverteilung seiner Mitglieder durch interne Wahl selbst bestimmen.

 

vermittlungsausschuss@nwtv.de

 

Der Verband für TaeKwon-Do nach dem Chang-Hun-Stil im LSB-NRW